BAULAND An Der SCHIENE

Die Landesinitiative im Überblick

1. Worum geht es?

  • Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt besonderes Augenmerk auf die gezielte Entwicklung von bezahlbarem Bauland im Einzugsbereich von Haltestellen des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV). Dies soll die angespannten Wohnungsmärkte ebenso wie den Verkehrsträger Straße entlasten. Integrierte Konzepte und kurze, fachübergreifende Abstimmungswege sollen den Umsetzungserfolg erhöhen. Zur Landesinitiative: https://www.baulandleben.nrw/fuer-kommunen/landesinitiative-bauland-an-der-schiene/

2. Was haben die Bauland-Schiene-Gespräche bewirkt?

  • Insgesamt wurden knapp 100 Baulandgespräche mit nordrhein-westfälischen Kommunen geführt, in denen die Umfelder von insgesamt 196 Haltepunkten betrachtet wurden. Die Identifizierung einer Fläche als potenzielles Bauland an der Schiene , hatte meist die Beauftragung einer entsprechenden Planungsleistung zur Folge - bisher erfolgten 39 Beauftragungen, meist Rahmenplanungen, aber auch Strukturkonzepte. Weitere Beauftragungen stehen derzeit noch aus. Der aktuelle Verfahrensstand lässt die Annahme zu, dass mittelfristig zahlreiche Bauprojekte rund um Schienenhaltepunkte realisiert werden können. 

3. Welche Flächen wurden betrachtet?

  • Suchraum für potenzielle Entwicklungsflächen war in der Regel der Ein-Kilometer-Radius um bestehende SPNV-Haltepunkte oder potenzielle DB-Haltepunkte mit Finanzierungsperspektive aus Landes- und Bundesmitteln oder der Stationsoffensive der DB S&S AG. Die Qualität der (geplanten) verkehrlichen Anbindung an den Haltepunkt entschied über Flächen im Radius bis zu drei Kilometern. Haltestellen an Überland-Straßenbahnen mit interkommunaler Verbindungsfunktion wurden in Ausnahmefällen zur gesamtstädtischen Priorisierung mit betrachtet. 

    Im Fokus standen dabei alle Flächen über ein Hektar Größe, bei denen die Stadt oder Gemeinde Chancen für eine weitere Siedlungsentwicklung bzw. eine Aktivierung im Zuge der Innenentwicklung sah sowie Flächen, die im Blickfeld der Regionalplanungsbehörden sind. Die jeweiligen Eigentumsverhältnisse spielten bei der Betrachtung keine Rolle. 

4. Wurde die Landesinitiative mit Fördermitteln ausgestattet?

  • Das Land Nordrhein-Westfalen fördert städtebauliche Rahmenplanungen zur Konkretisierung der Perspektiven für Siedlungsentwicklungen an Haltepunkten des SPNV. Bei Erforderlichkeit kann die BEG NRW 50 % der anfallenden Planungskosten sowie die Ausschreibung, Vergabe sowie Prüfung der Planungsleistungen übernehmen. Rahmenplanungen an Haltepunkten von Straßenbahnen sind nicht förderfähig.

5. Wer sitzt mit am Tisch?

  • Optimalerweise die kommunale Baudezernentin/ der Baudezernent in Begleitung einer Vertreterin /eines Vertreters der Kreisverwaltung; das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen; das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen; das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz; die Bezirksregierung/ Regionalplanung; der Zweckverband Nahverkehr bzw. Verkehrsverbund; die DB Station & Service AG; die DB Immobilien (Liegenschaften); die Region Köln/Bonn e.V. (für den Regierungsbezirk Köln finden die Baulandgespräche in enger Abstimmung statt); die BEG NRW (Moderation und Gesamtkoordination)

Kontakt

Thomas Machulla

Telefon: 0201 - 7 47 66 - 1074

E-Mail: thomas.machulla@beg.nrw.de