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Lösungsbausteine zur Empfangsgebäude-Entwicklung Entbehrliche Empfangsgebäude werden nicht von allein zu neuen Zentren der Urbanität. Unentbehrlich sind KnowHow, Engagement und Kreativität, um den Weg dorthin kontinuierlich zu verbessern. Aus ihrer laufenden Arbeit heraus entwickelt die BEG NRW neue Instrumentarien und übertragbare Lösungsbausteine zu einer Prozessoptimierung im Sinne aller Beteiligten – der Kommunen, der Investierenden sowie der Gesellschafter. Begehung: Techniktermin und Restriktionsplan Der Techniktermin und der resultierende Restriktionsplan sind feste Größen im BEG-Verfahren. Sämtliche Projektbeteiligten auf kommunaler Seite und innerhalb des Bahn-Konzerns dokumentieren die technischen Restriktionen unmittelbar vor Ort. Die Belange beider Seiten werden im persönlichen Austausch pragmatisch und effizient geklärt. Außerhalb der Empfangsgebäudepakete führt die BEG Techniktermine in Ausnahmefällen durch, um kurzfristig die Möglichkeiten einer Flächenentwicklung zu klären. Liegt keine aktuelle Prüfung der technischen Entbehrlichkeit vor, ersetzt die BEG damit eine zeitaufwändige bahninterne Machbarkeitsprüfung und lässt drängende kommunale Erwerbsinteressen zu. Begutachtung: Transparente Wertermittlung Die zweistufige Wertermittlung besteht aus einem Bau- und Sanierungsgutachten und einem anknüpfenden Verkehrswertgutachen, das ein vereidigter Sachverständiger erstellt. Diese Begutachtung erfolgt für jeden Einzelfall und mit hoher Transparenz. Der ermittelte Instandhaltungsrückstau gibt den Städten und Gemeinden den nötigen Aufschluss über den baulichen Objektzustand und erforderlichen Sanierungsaufwand. Die Kenngrößen der Wertermittlung werden gemeinsam vereinbart. Berücksichtigung finden beispielsweise die jetzige Nutzung, deren Dauerhaftigkeit, das Potenzial und die Marktsituation. Das Ergebnis ist ein angemessener und beidseitig vertretbarer Kaufpreis. Beratung: Konzeption, Potenzial und Fördermöglichkeiten Die konzeptionelle Beratung der BEG umfasst mehrere erfolgsrelevante Bausteine. Sie zeigt individuelle Nutzungsvarianten auf. Sie hilft bei der baulichen Sanierungsplanung. In Einzelfällen vermittelt sie Mieter. Zudem regt die BEG weitere Aufwertungen im Stadtquartier an: Die Kommunen schaffen sich Standortvorteile, wenn sie „Verkehr“ und „Stadt“ im Bahnhofsumfeld auf attraktive Weise zueinander bringen. Die BEG verknüpft indes die Maßnahmen optimal mit entsprechenden Förderprogrammen: Sie unterstützt bei der Erstellung von Anträgen zur Förderung des Zwischenerwerbs sowie der Sanierung bzw. des Umbaus aus Mitteln der Städtebauförderung. | 
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