Land NRW & DB AG

> Potenzial & Herausforderung I > BahnflächenPool und Pakete

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Bahn AG haben im Jahr 2002 die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbH (BEG) gegründet. Das Land hat eine Beteiligung von  50,1 Prozent, die Bahn von 49,9 Prozent. Beide verfügen über zwei Stimmen in der Gesellschafterversammlung. Weitere Eckpunkte enthält der Rahmenvertrag zwischen den Gesellschaftern.

Die BEG sorgt dafür, dass die im BahnflächenPool definierten Liegenschaften neue Nutzungsperspektiven und Eigentümer finden. Die Gesellschaft ist als Geschäftsbesorgerin tätig und wird zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin der Flächen. Für das revolvierende Finanzierungssystem hat das Land NRW die BEG mit einem eigenen Titel im Landeshaushalt ausgestattet. 

Grafik Revolvierende Finanzierung

Das Kerngeschäft der BEG ist eine „Aufklärungsoffensive“ zur Wiedernutzung der Bahnbrachen. Die BEG versichert in einer Konsensvereinbarung den Kommunen vertraglich

  • die Entwicklungsfähigkeit der Brachflächen und ihre Nutzungsperspektiven in enger Abstimmung mit den Kommunen zu prüfen,
  • den Planungsprozess zur Entwicklung der Brachflächen gemeinsam mit den Kommunen voranzutreiben und
  • die Kosten für Freilegung, Aufbereitung und Erschließung der Brachflächen, insbesondere vor dem Hintergrund noch vorhandener Betriebsanlagen der Bahn, zu ermitteln.

Die erforderlichen Gutachten und Untersuchungen zu jedem einzelnen Standort umfassen unter anderem die Bodenbelastung, Planungsverfahren und die objektive Verkehrswertermittlung. Diese Entwicklungskosten werden direkt aus den zweckgebundenen Landesmitteln mittels Lastschrift eingezogen. Aus dem anschließenden Verkaufserlös erstattet die Deutsche Bahn AG nach einem vertraglich definierten Schema die angefallenen Kosten. Die Rückflüsse in den Landeshaushalt bleiben dem BahnflächenPool NRW zweckgebunden erhalten.

Hintergrund

Im Einvernehmen mit den Kommunen sollen die Liegenschaften des BahnflächenPools umsetzungsstark und unvoreingenommen bewirtschaftet werden. Dazu mussten das Land NRW und die Deutsche Bahn AG zunächst eine bis 2002 vorherrschende Marktlücke schließen:

Eine BahnflächenEntwicklungsGesellschaft mbH (BEG) ist erforderlich geworden, weil es in den bestehenden Strukturen kein anderes Unternehmen zur Veräußerung von DB-Liegenschaften gab, das auf den öffentlich-privaten Interessenausgleich verpflichtet war. So schufen sie ein gemeinsames Unternehmen, das die Belange und Standpunkte, die Sachzwänge und strategischen Vorgaben, die prozessualen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl der Kommunen als auch des Bahnkonzerns kennt und berücksichtigt.

Vor der BEG-Gründung sind die Verhandlungspartner vielerorts mit unverhältnismäßigen Erwartungen, mit wenig Verständnis und Hintergrundwissen auf die Gegenseite getroffen. Methoden und Möglichkeiten zum Ausgleich fehlten, Projektblockaden und Stillstand waren die anhaltenden Folgen.

Heute haben die Kommunen, der Bahnkonzern und das Land einen zentralen, institutionellen Ansprechpartner und sind allesamt aus der früheren Gemengelage befreit. Die Städte und Gemeinden profitieren davon, dass sie nun als aktiver Partner „ihrer“ Bahnflächenentwicklung gefragt sind. Befragungen des Landesministeriums für Bauen und Verkehr belegen, dass mehr als 90% der Städte und Gemeinden die Arbeit der BEG mit "sehr gut" oder "gut" bewerten.

Die BEG kennt die Belange aller Seiten und zieht aus ihrem kombinierten Wissen handfeste Vorteile, die sie an die Kommunen weitergibt: sei es durch das kundige Einbinden von bahnseitigen Anforderungen oder von landesseitigen Fördermitteln. Und die Gesellschaften der DB AG profitieren aus den neuen Perspektiven für die Gesamtheit ihrer entbehrlichen Flächen. Zudem gibt ihr diese unkonventionelle Beteiligung die besondere Gelegenheit, ihren „good will“ zum Konsens deutlich zu machen.


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